Aktuelle Entwicklungen im Bereich der MPU

Gesetzliche EntwicklungenImmer wieder gibt es neue Entwicklungen, die die MPU betreffen. Zu Beginn des Jahres 2021 kam eine neue Regelung hinzu, die die MPU wegen Alkohol betrifft. Üblicherweise war es so, dass eine MPU wegen einer Trunkenheitsfahrt erst dann angeordnet werden konnte, wenn der Fahrer einen Wert von wenigstens 1,6 Promille aufwies. Eine Ausnahme gab es nur, wenn es in diesem Zusammenhang noch weitere Faktoren gab, die die Trunkenheitsfahrt zu einem besonders schweren Fall machen. Das gilt beispielsweise dann, wenn der Fahrer schon früh am Morgen einen derartigen Alkoholwert aufweist. Denn dann kann man davon ausgehen, dass der Fahrer regelmäßig derartige Mengen Alkohol konsumiert. Ein Verschärfung gab es nun aber im Bereich zwischen 1,1 und 1,6 Promille. Denn wenn ein Fahrer keinerlei Ausfallerscheinungen zeigt, dann kann man von einem regelmäßigen Konsum ausgehen. Und das ist dann auch bei einem Alkoholwert von 1,1 bis 1,6 Promille ausreichend, um eine MPU anzuordnen.

Zukünftige Entwicklungen rund um die MPU

Man kann davon ausgehen, dass es rund um die MPU auch in Zukunft noch Neuigkeiten und Veränderungen geben wird. Das liegt nicht nur daran, dass neue Gesetze und Verordnungen erlassen werden, die die MPU und die Rahmenbedingungen beeinflussen. Auch die Rechtsprechung verändert die Rahmenbedingungen der MPU fortlaufend. An dieser Stelle werden wir Sie auch in Zukunft informieren, damit Sie beim Thema MPU stets auf dem Laufenden sind. Und wenn Sie Fragen rund um die MPU haben und Sie deshalb eine individuelle MPU Vorbereitung wünschen, dann können Sie sich gerne direkt an uns wenden. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und betreuen Sie gerne, wenn eine MPU in Mainz, Wiesbaden oder Hanau absolvieren müssen.